Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Tierpfleger, bzw. zur staatlich anerkannten Tierpflegerin
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Gesetzliche Grundlagen
In der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/ zur Tierpflegerin vom 3. Juli 2003 wird in § 1 festgelegt, dass der Ausbildungsberuf Tierpfleger/Tierpflegerin staatlich anerkannt wird.
Der Beruf ist ein dreijähriger Lehrberuf, der in die Fachrichtungen
- Forschung und Klinik
- Tierheim und Tierpension
- Zoo
aufgegliedert ist.